Nach seiner Scheidung im Jahr 2019 war ein Mann verpflichtet worden, für seine drei Kinder Unterhalt zu bezahlen. Im Oktober 2025 erhöhte das Zivilgericht Basel-Stadt die Unterhaltsbeiträge für eines der Kinder. Dagegen wehrte sich der Mann und zog den Entscheid ans Appellationsgericht weiter.
Für dieses Berufungsverfahren beantragte er, von den Gerichtskosten befreit zu werden – mit der Begründung, er könne sich die Kosten nicht leisten. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies das Gesuch jedoch ab. Es errechnete, dass dem Mann monatlich mindestens rund 1000 Franken übrig bleiben und er die Verfahrenskosten von 1600 Franken in zwei Raten begleichen könne. Zudem hielt das Gericht ihm vor, trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Belege für seine angeblichen Ausgaben – etwa für Unterhaltszahlungen oder Steuern – eingereicht zu haben.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er legte eine eigene Berechnung seiner Finanzen vor und rügte, das Appellationsgericht habe seine Unterlagen nicht vollständig geprüft und ihm keine Gelegenheit gegeben, fehlende Dokumente nachzureichen. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Eine blosse Gegenrechnung ohne gezielte Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz genüge den Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht. Zudem war der Mann bereits zuvor aufgefordert worden, Belege einzureichen – dieser Aufforderung war er nicht nachgekommen.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um Befreiung von den bundesgerichtlichen Kosten ab. Da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe, muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.