Eine Baufirma plant in Arlesheim den Abriss des «Hauses Kaelin» sowie eines Teils der Bäume auf dem Grundstück, um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und einen Pavillon zu errichten. Zwei Nachbarinnen wehrten sich seit 2019 gegen das Baugesuch. Sie argumentierten, das Haus und der Garten seien Teil der anthroposophisch geprägten Wohnkolonie rund ums Goetheanum und deshalb schützenswert. Alle kantonalen Instanzen wiesen ihre Einsprachen ab.
Das Bundesgericht bestätigt nun, dass der Neubau bewilligt werden darf. Das «Haus Kaelin» ist weder im nationalen Ortsbild-Inventar (ISOS) speziell vermerkt noch im kantonalen Bauinventar eingetragen. Eine Fachkommission des Bundes hatte zwar dem Gebäude einen gewissen kulturhistorischen Zeugniswert zugesprochen, es aber nicht als herausragendes Beispiel anthroposophischer Architektur eingestuft. Zudem war der Zonenplan erst 2017 revidiert worden – zu kurz, um ihn schon wieder anzupassen. Auch für die Naturwerte auf dem Grundstück, etwa den alten Baumbestand, sah das Gericht keinen ausreichenden Grund, das Bauprojekt zu stoppen. Nicht-einheimische Bäume wie Douglasien sollen durch standortgerechte Arten ersetzt werden.
Einen kleinen Erfolg erzielten die Nachbarinnen dennoch: Das Kantonsgericht hatte ihnen eine Entschädigungszahlung an die Baufirma von über 34'000 Franken auferlegt. Das Bundesgericht befand diesen Betrag als zu hoch und kürzte ihn auf 18'000 Franken. Es stellte ausserdem fest, dass das Kantonsgericht einen Verfahrensfehler beging, weil es einen Antrag der Nachbarinnen auf ein ergänzendes Gutachten unbeantwortet liess.
Insgesamt scheiterten die Nachbarinnen mit ihrem Ziel, den Abriss des «Hauses Kaelin» zu verhindern. Das Bundesgericht empfiehlt jedoch, für die anthroposophische Wohnkolonie rund ums Goetheanum ein gemeinde- und kantonsübergreifendes Schutzkonzept zu erarbeiten, um den langfristigen Erhalt dieses kulturhistorisch bedeutsamen Ensembles zu sichern.