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Direktor muss 124'000 Franken unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Eine Firma zahlte keine Sozialversicherungsbeiträge. Das Bundesgericht hält ihren Direktor dafür persönlich verantwortlich.

Eine Waadtländer Firma war bei der AHV-Kasse der Fédération patronale vaudoise angeschlossen und musste für ihre Angestellten Sozialversicherungsbeiträge abführen. Im Oktober 2019 wurde sie zahlungsunfähig und in der Folge aufgelöst. Für die Jahre 2018 und 2019 blieben Beiträge in Höhe von rund 124'500 Franken unbezahlt. Die AHV-Kasse forderte diesen Betrag vom ehemaligen Direktor der Firma persönlich zurück.

Der Direktor wehrte sich gegen diese Forderung. Er machte geltend, er sei lediglich ein einfacher Angestellter gewesen, der die Anweisungen des Verwaltungsrats ausgeführt habe. Dieser sei stets auf den Baustellen gewesen und habe ihm keine Informationen über die finanzielle Lage der Firma gegeben. Zudem sei sein eigener Lohn deutlich tiefer gewesen als jener des Verwaltungsrats, was seinen untergeordneten Status belege. Er habe daher keine Möglichkeit gehabt, den Schaden zu verhindern.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass der Direktor das gesamte Sekretariat der Firma geleitet hatte. Er erstellte Arbeitsverträge, schrieb Kündigungsschreiben, unterzeichnete Lohnausweise zuhanden der AHV-Kasse und hatte Zugang zu den Bankkonten der Firma. Damit hatte er die Möglichkeit, die ausstehenden Beiträge zu bezahlen. Zudem war er bereits 2017 mit einer ähnlichen Situation konfrontiert gewesen und hatte damals selbst eine Zahlungsvereinbarung mit der AHV-Kasse ausgehandelt. Er wusste also um die Problematik und hätte handeln können.

Das Bundesgericht bestätigte deshalb das Urteil der Waadtländer Vorinstanz: Der Direktor haftet persönlich für den entstandenen Schaden und muss der AHV-Kasse 124'456 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten von 5'000 Franken gehen ebenfalls zu seinen Lasten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_96/2025