Symbolbild
Italiener muss die Schweiz verlassen – Bundesgericht lehnt neuen Anlauf ab
Ein Mann mit italienischem Pass scheitert mit seinem Versuch, seine Ausweisung aus der Schweiz nochmals anzufechten. Das Bundesgericht tritt auf sein Gesuch nicht ein.

Ein 1977 geborener Mann tunesischer Herkunft, der seit 2022 die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, lebt seit 2015 in der Schweiz und ist mit einer Schweizer Bürgerin verheiratet. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder, die seit Anfang 2024 in Tunesien leben. Der Mann hatte zunächst eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erhalten, die später in eine EU/EFTA-Bewilligung umgewandelt wurde.

Das Migrationsamt des Kantons Freiburg verweigerte ihm im Juni 2025 die Verlängerung dieser Bewilligung und ordnete seine Ausreise an. Begründung: Der Mann habe seit seiner Einreise nie gearbeitet, kein eigenes Einkommen erzielt und Sozialhilfe bezogen. Zudem seien seine Gesuche um eine Invalidenrente abgelehnt worden, weil keine massgebliche Arbeitsunfähigkeit anerkannt worden sei. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte diese Entscheidung im November 2025. Das Bundesgericht trat im Januar 2026 auf seine Beschwerde nicht ein, weil sie ungenügend begründet war.

Daraufhin stellte der Mann innert weniger Tage ein neues Gesuch und verlangte, das Bundesgericht solle sein früheres Urteil nochmals überprüfen. Als neue Tatsachen nannte er einen Arbeitsvertrag ab Februar 2026 sowie ein noch laufendes IV-Verfahren. Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten: Den Arbeitsvertrag hatte der Mann bereits im früheren Verfahren erwähnt, weshalb er nicht als neu gilt. Beim hängigen IV-Verfahren fehlte jede Erklärung, weshalb dies eine Wiederaufnahme rechtfertigen sollte.

Das Bundesgericht hält fest, dass ein solches Gesuch nicht dazu dienen kann, einen Entscheid, den man für falsch hält, einfach nochmals beurteilen zu lassen. Da keine gültigen Gründe für eine Wiederaufnahme vorlagen, trat das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Damit ist auch das Begehren des Mannes, seine Ausreise bis zum Entscheid aufzuschieben, hinfällig. Auf Gerichtskosten verzichtete das Bundesgericht angesichts der Umstände.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2F_1/2026