Symbolbild
Tunesier muss die Schweiz verlassen nach häuslicher Gewalt
Ein Tunesier erhält keine Aufenthaltsverlängerung in der Schweiz. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Kantons Freiburg.

Ein 1994 geborener Tunesier heiratete 2023 in Tunesien eine Schweizerin und reiste im August desselben Jahres in die Schweiz ein. Er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau, gültig bis August 2024. Die Ehe verlief jedoch von Beginn an konfliktreich: Bereits im Juni 2024 musste die Polizei eingreifen und verwies den Mann für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung. Im Oktober 2024 wurde er hospitalisiert und anschliessend in eine psychiatrische Klinik verlegt, aus der er flüchtete.

In der Folge kam es zu weiteren Auseinandersetzungen. Die Ehefrau nahm ihren Mann mehrfach aus Mitleid wieder auf, obwohl sie die Ehe als beendet betrachtete. Sie schilderte gegenüber den Behörden, dass er sie geschlagen, bedroht und beleidigt habe und sie in ihrem eigenen Büro schlafen müsse, während er ihr Zimmer besetze. Im Juli 2025 wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen und im September 2025 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt – wegen wiederholter Tätlichkeiten, versuchter Körperverletzung, Drohung und Körperverletzung gegenüber seiner Ehefrau.

Das Migrationsamt des Kantons Freiburg verweigerte im Januar 2025 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Ausreise an. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im November 2025. Es stellte fest, dass die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hatte und keine gewichtigen persönlichen Gründe für einen weiteren Verbleib in der Schweiz vorlagen. Insbesondere konnte sich der Mann nicht auf häusliche Gewalt durch die Ehefrau berufen, da diese nicht verurteilt worden war. Auch eine Rückkehr nach Tunesien sei zumutbar: Er hatte dort seine Kindheit und Jugend verbracht, spricht die Sprache, hat Familie vor Ort und arbeitete in der Schweiz nur wenige Monate.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Ein von ihm eingereichtes Schreiben seiner Ehefrau vom Januar 2026, das angeblich deren Wunsch nach einer Wiedervereinigung belegen sollte, liess das Gericht nicht zu, da vor Bundesgericht grundsätzlich keine neuen Beweismittel eingereicht werden dürfen. Das Gericht sah keinen Grund, vom Entscheid der kantonalen Instanzen abzuweichen, und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_38/2026