Symbolbild
Taxifahrer aus Biel darf sein Fahrzeug nicht mehr gewerblich führen
Ein Bieler Taxifahrer wurde wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt den Entzug seiner Taxibewilligung.

Ein seit 2003 in Biel selbstständig tätiger Taxifahrer wurde in den Jahren 2021 und 2023 zweimal strafrechtlich verurteilt. Zunächst erhielt er eine Geldstrafe wegen Nötigung, Drohung und Beleidigung gegenüber anderen Taxifahrern. Wenig später folgte eine weitere Verurteilung: Er hatte während mindestens eines Monats Heroin für eine Drogenhändlerorganisation transportiert und beim Verkauf der Droge mitgewirkt. Zudem wurde in seinem Taxi eine illegale Waffe gefunden.

Aufgrund dieser Verurteilungen entzog ihm die Stadt Biel im Mai 2025 die Bewilligung, ein Taxi zu besitzen und zu fahren. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der Mann und verlangte unter anderem, dass er seinen Beruf vorläufig weiter ausüben dürfe, bis über seinen Einspruch entschieden sei. Sowohl die zuständige Behörde als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern lehnten dieses Gesuch ab.

Der Taxifahrer zog den Fall ans Bundesgericht. Während das Verfahren dort lief, wies die zuständige Behörde auch seinen Haupteinspruch gegen den Bewilligungsentzug ab und bestätigte diesen endgültig. Damit war die ursprüngliche Frage, ob er während des Verfahrens weiterfahren dürfe, hinfällig geworden. Das Bundesgericht erklärte das Verfahren deshalb für gegenstandslos.

In seiner Begründung hielt das Bundesgericht dennoch fest, dass der vorläufige Entzug der Taxibewilligung angesichts der schweren Verurteilungen gerechtfertigt gewesen wäre. Der Taxidienst gelte als eine Art öffentlicher Dienst, der ein hohes Mass an Vertrauen und Sicherheit für die Fahrgäste erfordere. Die Verurteilungen hätten ernsthafte Zweifel an der Eignung des Mannes für diesen Beruf geweckt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Staat – wurde ebenfalls abgewiesen. Der Taxifahrer muss Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 03. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_619/2025