Symbolbild
Architekt erhält keine höhere Invalidenrente nach Motorradunfall
Ein Architekt forderte nach einem Unfall eine höhere Rente. Das Bundesgericht bestätigt: Sein Lohn ohne Unfall wäre nicht auf 110'000 Franken gestiegen.

Ein 1985 geborener Architekt verunfallte im November 2012 mit dem Motorrad und erlitt schwere Wirbelsäulenfrakturen. Die Suva sprach ihm ab 2016 eine monatliche Invalidenrente von 663 Franken zu, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 17 Prozent. Grundlage war ein hypothetischer Lohn ohne Unfall von 78'000 Franken pro Jahr. Dieser Entscheid blieb damals unangefochten.

Im Oktober 2022 verlangte der Architekt eine Erhöhung seiner Rente. Er argumentierte, sein Lohn hätte ohne den Unfall im Jahr 2022 bei 110'000 Franken gelegen. Sein Arbeitgeber bestätigte dies schriftlich: Der Mann hätte «seinen beruflichen Werdegang sicherlich fortsetzen» und dieses Gehalt erreichen können. Die Suva lehnte eine Rentenerhöhung ab und holte weitere Auskünfte beim Arbeitgeber ein. Dieser relativierte in zwei Telefongesprächen seine frühere Einschätzung erheblich: Eine Beförderung des Architekten wäre lediglich «eine Möglichkeit unter anderen» gewesen, die Entwicklung seines Lohns damit ebenfalls ungewiss.

Erschwerend kam hinzu, dass der Architekt zwar ein Masterstudium in Architektur begonnen hatte, dieses aber aus Gründen abbrach, die nichts mit seinem Gesundheitszustand zu tun hatten. Ohne Masterabschluss fehlte ein wesentlicher Beleg dafür, dass er tatsächlich in eine höher bezahlte Position aufgestiegen wäre. Das Genfer Kantonsgericht wies seine Klage ab und bestätigte den von der Suva berechneten hypothetischen Lohn von 82'234 Franken für 2022, woraus sich ein Invaliditätsgrad von 16 Prozent ergibt – zu wenig für eine Rentenanpassung.

Das Bundesgericht stützt dieses Urteil. Es hält fest, dass die Suva ihre Abklärungspflicht korrekt erfüllt hatte, indem sie den Arbeitgeber schriftlich und telefonisch befragte. Beide Unterzeichner der ursprünglichen Lohnbescheinigung hätten die Möglichkeit gehabt, die Telefonnotizen zu korrigieren – sie taten es nicht. Konkrete Hinweise darauf, dass der Architekt ohne Unfall tatsächlich 110'000 Franken verdient hätte, liegen damit nicht vor. Der Architekt muss zudem die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_223/2025