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Bundesgericht bestätigt Unterhaltszahlungen für getrennte Ehefrau
Ein Walliser Landwirt wollte die Unterhaltszahlungen an seine Frau streichen. Das Bundesgericht lehnte dies ab.

Ein 1961 geborener Walliser Landwirt und seine ein Jahr jüngere Frau leben seit August 2019 getrennt. Der Mann hatte kurz nach der Trennung ein Scheidungsverfahren eingeleitet und verlangt, dass er seiner Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Ein Walliser Kantonsgericht legte die monatlichen Zahlungen jedoch auf 960 Franken bis Ende 2022 und danach auf 990 Franken fest. Dagegen zog der Mann ans Bundesgericht.

Der Landwirt bezieht eine Invalidenrente und ist laut ärztlichem Gutachten zu 90 Prozent arbeitsunfähig. Das Kantonsgericht rechnete ihm trotzdem ein zusätzliches Einkommen von 320 Franken pro Monat an, weil er nachweislich gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes mithilft und im Winter Schneeräumungsarbeiten ausführt. Das Gericht schloss daraus, dass er zumindest zu zehn Prozent arbeitsfähig ist und sich diesen Betrag verdienen könnte – etwa durch administrative Aufgaben in den Familienbetrieben, die sein Sohn führt. Zudem rechnete das Gericht dem Mann Mieteinnahmen aus einem Ferienhaus an, das er allein besitzt und das früher regelmässig vermietet wurde.

Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung. Die Einwände des Mannes – sein Alter, sein Gesundheitszustand und seine psychischen Schwierigkeiten würden jede Erwerbstätigkeit ausschliessen – wertete das Gericht als blosse Behauptungen ohne ausreichende Begründung. Der Mann hatte auch verlangt, dass seiner Frau ein höheres Einkommen angerechnet wird. Diese hatte nach der Trennung intensiv nach Arbeit gesucht und eine Teilzeitstelle gefunden, konnte ihren Beschäftigungsgrad trotz weiterer Bemühungen aber nicht erhöhen. Angesichts ihres Alters von 62 Jahren und der über dreissigjährigen Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit sah das Gericht keinen Grund, ihr ein höheres Einkommen anzurechnen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab, soweit es darauf eintrat. Dieser muss die Gerichtskosten von 2500 Franken tragen und weiterhin monatlich knapp 1000 Franken Unterhalt an seine Frau zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_772/2024