Symbolbild
Frau scheitert mit Antrag auf Erlass von Steuerschulden beim Bundesgericht
Eine Frau aus dem Aargau wollte Steuerschulden von rund 15'000 Franken erlassen bekommen. Das Bundesgericht trat auf ihre Klage nicht ein.

Eine 1994 geborene Frau aus dem Kanton Aargau hatte für die Jahre 2022 bis 2024 Steuerschulden von rund 15'600 Franken angehäuft. Im Juli 2025 ersuchte sie den Gemeinderat um vollständigen Erlass dieser Schulden. Sie begründete ihr Gesuch damit, dass sie als Kind Opfer einer schweren Straftat geworden sei, was ihr Leben und ihre finanzielle Situation nachhaltig belastet habe. Der Gemeinderat lehnte den Erlass ab, bot ihr aber einen Abzahlungsplan mit monatlichen Raten von 700 Franken an.

Die Frau zog den Entscheid weiter ans Spezialverwaltungsgericht des Kantons Aargau, das ihr Gesuch ebenfalls abwies. Daraufhin gelangte sie ans Bundesgericht. Sie verlangte den vollständigen Erlass der Steuern und argumentierte, ihr Fall berühre grundsätzliche Fragen an der Schnittstelle von Steuerrecht, Opferhilfe und Verfassungsrecht. Ausserdem beantragte sie eine persönliche Anhörung sowie die Befreiung von den Gerichtskosten.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es hielt fest, dass das Aargauer Steuerrecht keinen Rechtsanspruch auf Steuererlass kennt. Weil die Frau damit kein rechtlich geschütztes Interesse geltend machen konnte, war es ihr auch nicht möglich, eine willkürliche Anwendung des Gesetzes zu rügen. Das Gericht anerkannte zwar die ausserordentlich tragischen Lebensumstände der Frau und verwies auf das damalige Strafverfahren gegen den Täter, das dem Bundesgericht bekannt ist. Es betonte jedoch, dass kein Zusammenhang zwischen dem Steuererlass und allfälligen Genugtuungsansprüchen aus der Straftat bestehe: Die Steuern wurden aufgrund der damaligen Einkünfte berechnet, nicht auf Basis einer ausgebliebenen Entschädigung.

Den Antrag auf eine persönliche Anhörung wies das Bundesgericht ebenfalls ab, da im schriftlichen Beschwerdeverfahren kein Anspruch auf mündliche Stellungnahme besteht. Das Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgelehnt, weil die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Frau muss reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9D_2/2026