Das Bezirksgericht Bülach hatte die Ehe des Mannes im Dezember 2023 geschieden und die Scheidungsfolgen geregelt, darunter den Unterhalt für die Kinder. Nachdem das Urteil den Parteien im Mai 2025 in einer überarbeiteten Fassung zugestellt worden war, legte der Mann Berufung beim Zürcher Obergericht ein. Dieses regelte den Kindesunterhalt im Januar 2026 teilweise neu, wies die Berufung aber im Wesentlichen ab.
Daraufhin wandte sich der Mann im Februar 2026 persönlich – ohne Anwalt – an das Bundesgericht. Seine Eingabe enthielt jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil des Obergerichts. Stattdessen erhob er schwere Vorwürfe: Er behauptete, es finde eine Verschwörung gegen ihn und seine Kinder statt, seine Frau verkaufe die Kinder an machtgierige Personen, und alle an seinem Fall beteiligten Juristen, einschliesslich seines früheren Anwalts, seien pädophil. Ausserdem forderte er die Umsetzung eines von ihm selbst verfassten «Urteils» aus dem Jahr 2019.
Wer beim Bundesgericht eine Beschwerde einreicht, muss klar und gezielt darlegen, welche Rechtsfehler das vorinstanzliche Gericht begangen haben soll. Diese Anforderung erfüllte die Eingabe des Mannes offensichtlich nicht. Der Präsident der zuständigen Abteilung trat deshalb im vereinfachten Verfahren gar nicht erst auf die Beschwerde ein.
Die Gerichtskosten von 2000 Franken hat der Mann zu tragen.