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Bundesgericht korrigiert eigenen Fehler – Mann erhält Anwaltsentschädigung
Das Bundesgericht hatte einem Mann irrtümlich keine Anwaltsentschädigung zugesprochen. Es korrigierte nun seinen eigenen Fehler und sprach ihm 3000 Franken zu.

Ein Mann hatte vor Bundesgericht erfolgreich durchgesetzt, dass seine Tochter für drei Monate eine Ausbildungszulage erhält. Das Bundesgericht hiess seine Beschwerde gegen die Familienausgleichskasse Zug und das Zuger Verwaltungsgericht am 19. Januar 2026 gut. Obwohl der Mann von einem Anwalt vertreten wurde, sprach ihm das Gericht in seinem Urteil versehentlich keine Entschädigung für die Anwaltskosten zu.

Der Mann bemerkte den Fehler und wandte sich kurz darauf erneut ans Bundesgericht. Er wies darauf hin, dass er sehr wohl anwaltlich vertreten gewesen sei – was auch aus den Akten und aus dem Urteil selbst klar hervorging. Das Gericht hatte im Urteilstext seinen Anwalt namentlich erwähnt, im Schlussabschnitt aber trotzdem keine Entschädigung zugesprochen.

Das Bundesgericht gab dem Mann recht und korrigierte das Urteil. Es hielt fest, dass das Versäumnis eindeutig ein Versehen war. Da der Mann das Verfahren gewonnen hatte, steht ihm eine Entschädigung durch die Familienausgleichskasse Zug zu. Diese muss ihm nun 3000 Franken für seine Anwaltskosten im bundesgerichtlichen Verfahren bezahlen. Zusätzlich erhält der Mann vom Bundesgericht selbst 200 Franken für den Aufwand, den er mit der Korrektur des Fehlers hatte. Gerichtskosten werden keine erhoben.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8G_1/2026