Symbolbild
Mann scheitert vor Bundesgericht wegen unbezahltem Kostenvorschuss
Ein Mann wehrte sich gegen die Pfändung seines Einkommens. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein, weil er einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Ein Mann wurde von einer Aktiengesellschaft betrieben. Das zuständige Betreibungsamt im Kanton St. Gallen pfändete daraufhin den Teil seines Einkommens, der sein Existenzminimum von 490.15 Franken übersteigt. Die entsprechende Pfändungsurkunde wurde im August 2025 ausgestellt.

Der Mann wehrte sich gegen diese Pfändung und gelangte zunächst ans Kreisgericht See-Gaster, das seine Eingabe im September 2025 abwies. Anschliessend zog er den Fall ans Kantonsgericht St. Gallen weiter. Dieses trat im Dezember 2025 auf seine Eingabe nicht ein – vermutlich weil formelle Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Dieses forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu leisten. Da er die Frist nicht einhielt, räumte ihm das Bundesgericht eine Nachfrist bis zum 9. Februar 2026 ein – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass auf seine Eingabe nicht eingetreten werde, falls er den Betrag nicht rechtzeitig bezahle. Der Mann bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein, ohne den Fall inhaltlich zu prüfen. Zusätzlich auferlegte es dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Die Frage, ob die Pfändung seines Einkommens rechtmässig war, bleibt damit ungeklärt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_5/2026