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Bundesgericht bestätigt Schuldspruch für Mann wegen Bestechung beim SECO
Ein Mann hatte über Jahre einen SECO-Beamten bestochen, um Aufträge zu erhalten. Das Bundesgericht bestätigt die bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten.

Zwischen 2004 und 2013 soll ein Mann gemeinsam mit einem Geschäftspartner einem Beamten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nicht gebührende Vorteile gewährt haben. Dabei handelte es sich um Einladungen zu Veranstaltungen im In- und Ausland, Geschenke, Bargeld und Sponsoring. Im Gegenzug soll der Beamte bei der Vergabe von Aufträgen an drei Gesellschaften mitgewirkt haben. Die gesamten Zuwendungen beliefen sich auf rund 1,5 Millionen Franken; die Aufträge hatten einen Gesamtwert von über 65 Millionen Franken.

Das Bundesstrafgericht verurteilte den Mann in erster Instanz wegen mehrfacher Bestechung eines Schweizer Amtsträgers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts bestätigte den Schuldspruch und reduzierte die Strafe leicht auf 21 Monate, ebenfalls bedingt. Beschlagnahmte Vermögenswerte von 125'000 Franken wurden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er rügte unter anderem, er habe nie vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten, die Beweise seien willkürlich gewürdigt worden, und er sei ab 2010 nicht mehr in die fraglichen Geschäfte eingebunden gewesen. Das Bundesgericht wies diese Einwände ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanz nachvollziehbar dargelegt habe, weshalb der Mann seit 2004 vom Bestechungskonstrukt gewusst und sich daran aktiv beteiligt hatte – unter anderem durch die Mitgestaltung von Ausschreibungsunterlagen und die Erstellung von Begründungen für freihändige Auftragsvergaben.

Das Bundesgericht trat auf weite Teile der Beschwerde gar nicht erst ein, weil die Begründung den formellen Anforderungen nicht genügte. Der Mann hatte sich vielfach auf frühere Eingaben berufen, anstatt seine Kritik in der Beschwerde selbst zu begründen. Die Gerichtskosten von 3'000 Franken hat er zu tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_475/2024