Ein Mann aus dem Berner Oberland stritt sich mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern um eine Geldforderung. Nachdem das Regionalgericht Oberland entschieden hatte, dass die Steuerverwaltung ihr Geld einfordern darf, legte er Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein – ohne Erfolg. Das Obergericht trat im Oktober 2025 nicht auf seine Eingabe ein. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 800 Franken, den er bis spätestens 5. Januar 2026 einzahlen musste. Die entsprechende Aufforderung wurde ihm Mitte Dezember 2025 persönlich am Postschalter übergeben. Da er den Betrag nicht fristgerecht bezahlte, gewährte ihm das Gericht eine letzte Nachfrist bis zum 27. Januar 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es seine Eingabe andernfalls nicht behandeln werde. Auch diese Nachfrist liess der Mann verstreichen, ohne zu zahlen.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Es hielt ausserdem fest, dass die Eingabe auch inhaltlich den Mindestanforderungen an eine Begründung nicht genügt hätte. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Die Steuerverwaltung erhält keine Entschädigung, da sie im bundesgerichtlichen Verfahren keine Stellungnahme einreichen musste und ihr daher kein Aufwand entstanden ist.