Symbolbild
Frau muss Steuerschuld bezahlen und trägt auch Gerichtskosten
Der Kanton Basel-Stadt forderte von einer Frau 750 Franken Steuern. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie ungenügend begründet war.

Der Kanton Basel-Stadt hatte gegen eine Frau ein Betreibungsverfahren eingeleitet, um eine Steuerforderung von 750 Franken einzutreiben. Das Zivilgericht Basel-Stadt gab dem Kanton im Oktober 2025 recht und erlaubte ihm, die Betreibung fortzusetzen. Zusätzlich zur Steuerschuld kamen Betreibungskosten von 53 Franken hinzu.

Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte zunächst ans Appellationsgericht Basel-Stadt. Dieses trat im Dezember 2025 auf ihre Beschwerde jedoch nicht ein – es prüfte den Fall also inhaltlich gar nicht erst. Die Frau zog daraufhin ans Bundesgericht und reichte zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 insgesamt fünf Eingaben ein.

Das Bundesgericht kam zum selben Schluss: Die Eingaben der Frau genügten den Anforderungen nicht, die an eine Beschwerde gestellt werden. Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss klar und nachvollziehbar begründet sein – es reicht nicht, einfach Unzufriedenheit mit einem Entscheid auszudrücken. Da diese Voraussetzung offensichtlich nicht erfüllt war, wies der Präsident der zuständigen Abteilung die Beschwerde im vereinfachten Verfahren ab, ohne die Gegenseite überhaupt anzuhören.

Die Frau muss nun neben der ursprünglichen Steuerschuld auch die Gerichtskosten des Bundesgerichts von 800 Franken tragen. Der Kanton Basel-Stadt erhält keine zusätzliche Entschädigung, da er im bundesgerichtlichen Verfahren keinen eigenen Aufwand hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_246/2025