Symbolbild
Bundesgericht weist Kosovaren und seine Kinder aus der Schweiz
Ein Mann aus dem Kosovo muss die Schweiz mit seinen zwei Söhnen verlassen. Das Bundesgericht trat auf seine Klage nicht ein.

Ein 1984 geborener Kosovare kam 2017 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz, nachdem er eine Bosnierin mit Niederlassungsbewilligung geheiratet hatte. 2018 holte er seine beiden Söhne (Jahrgang 2008 und 2010), die er ausserhalb der Ehe mit einer anderen Frau hatte, ebenfalls nach Genf. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau im Jahr 2022 verlor er die Grundlage für seine Aufenthaltsbewilligung. Das Genfer Migrationsamt verweigerte bereits 2021 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen für ihn und seine Kinder und ordnete die Ausreise an. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid 2023.

Im Februar 2024 stellte der Mann erneut ein Gesuch – diesmal mit der Begründung, sein Fall stelle einen besonders schwerwiegenden persönlichen Härtefall dar. Die Behörden lehnten es ab, auf dieses Gesuch einzutreten, da sie es als blossen Wiederholungsantrag werteten. Auch die Genfer Justiz wies die Beschwerde des Mannes ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung geltend machen kann. Sein legaler Aufenthalt in der Schweiz dauerte weniger als vier Jahre – zu kurz, um sich auf das Recht auf Privatleben berufen zu können. Zudem war er zweimal strafrechtlich verurteilt worden: einmal wegen Raufhandels, einmal wegen versuchter Nötigung. Eine ausserordentliche Integration, die allenfalls ein Bleiberecht begründen könnte, liess sich nicht feststellen. Auch das Kindeswohl verleiht nach ständiger Rechtsprechung keinen eigenständigen Anspruch auf Aufenthalt in einem bestimmten Land.

Das Gericht hielt ausserdem fest, dass die Ausreisepflicht die Kinder nicht von ihrem Vater trenne, da alle drei gemeinsam ausreisen müssen. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen. Damit ist der Fall abgeschlossen: Die Familie muss in den Kosovo zurückkehren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_51/2026