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Bundesgericht bestätigt Auflagen für mutmasslichen Kellereinbrecher
Ein Mann aus Bern, dem mehrere Kellereinbrüche vorgeworfen werden, muss Auflagen erfüllen. Das Bundesgericht bestätigt Pass-Einzug und Meldepflicht statt Untersuchungshaft.

Die Berner Staatsanwaltschaft wirft einem Mann vor, in mehrere Kellerabteile an einer Berner Liegenschaft eingebrochen zu sein und einen leerstehenden Keller als Zwischenlager für das Diebesgut genutzt zu haben. Er wurde Ende Oktober 2025 in Untersuchungshaft genommen. Im Dezember 2025 wurde die Haft um drei Monate verlängert.

Das Berner Obergericht entschied Ende 2025, den Mann aus der Untersuchungshaft zu entlassen – allerdings unter strengen Auflagen: Er muss sich zweimal pro Woche persönlich bei einer Polizeiwache melden und sämtliche Ausweispapiere bei der Staatsanwaltschaft hinterlegen. Das Gericht begründete dies damit, dass zwar eine gewisse Fluchtgefahr bestehe, diese aber mit solchen milderen Massnahmen ausreichend gebannt werden könne.

Der Mann wehrte sich gegen diese Auflagen und verlangte eine vollständige Entlassung ohne jegliche Bedingungen. Er argumentierte, es bestehe keine Fluchtgefahr. Zudem rügte er, die Behörden hätten sein Vertrauen verletzt, weil zunächst nur die Gefahr der Verdunkelung als Haftgrund genannt worden sei und später plötzlich auch Fluchtgefahr geltend gemacht wurde. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Es sei den Behörden ohne Weiteres erlaubt gewesen, im Verlängerungsverfahren einen neuen Haftgrund zu prüfen, den sie zuvor ausdrücklich offengelassen hatten.

Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Obergerichts zur Fluchtgefahr. Der Mann besitzt die spanische Staatsbürgerschaft, spricht fliessend Spanisch und lebte fast zwanzig Jahre in Spanien, wo auch seine Mutter und seine Ehefrau leben. Zwar wurde er in Bern geboren, lebt seit 2011 wieder dort und spricht akzentfrei Berndeutsch – doch diese Bindungen an die Schweiz reichen nach Ansicht der Richter nicht aus, um die Verbindungen nach Spanien bedeutungslos erscheinen zu lassen. Die angeordneten Auflagen bleiben damit in Kraft. Die Anwaltskosten des Mannes übernimmt vorläufig der Staat, da er die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege erfüllt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_140/2026