Ein Mann aus dem Kanton Graubünden wollte fünf Richterinnen und Richter des Regionalgerichts Albula strafrechtlich belangen. Er war der Ansicht, diese hätten sich in einem Zivilverfahren strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft Graubünden lehnte es im April 2025 ab, ein Strafverfahren zu eröffnen.
Der Mann focht diesen Entscheid beim Obergericht des Kantons Graubünden an. Dieses trat auf seine Beschwerde im November 2025 jedoch nicht ein – weil er eine verlangte Sicherheitszahlung für mögliche Verfahrenskosten nicht geleistet hatte. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht wies die Eingabe ebenfalls ab. Es stellte fest, dass der Mann in seiner Beschwerde nicht erklärte, weshalb das Obergericht mit seinem Entscheid das Recht verletzt haben soll. Stattdessen äusserte er sich hauptsächlich zur ursprünglichen Verfügung der Staatsanwaltschaft – also zu einem Thema, das vor Bundesgericht gar nicht zur Debatte stand. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Beschwerde konkret auf den angefochtenen Entscheid eingehen muss; allgemeine Kritik genügt nicht.
Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken tragen. Sein Anliegen, ein Strafverfahren gegen die Bündner Richter einzuleiten, bleibt damit ohne Erfolg.