Symbolbild
Lieferwagenfahrer muss seinen Führerausweis vier Monate abgeben
Ein Fahrer kollidierte beim Abbiegen mit einem Linienbus und verletzte einen Passagier. Das Bundesgericht bestätigt den viermonatigen Führerausweisentzug.

Im Juni 2023 fuhr ein Mann mit seinem Lieferwagen in Glattbrugg auf der Schaffhauserstrasse. Als er nach rechts abbiegen wollte, überquerte er die Busspur – und stiess dabei mit einem sich von hinten nähernden Linienbus zusammen. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, ein Passagier im Bus wurde leicht verletzt. Das Statthalteramt Bülach verurteilte den Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 400 Franken.

Das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden entzog dem Mann anschliessend den Führerausweis für vier Monate. Es stufte den Vorfall als mittelschwere Verkehrsregelverletzung ein. Dagegen wehrte sich der Fahrer durch alle kantonalen Instanzen – ohne Erfolg. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden bestätigte den Entzug im Dezember 2025 und hielt fest, dass eine Kollision mit einem Linienbus, der auch stehende Passagiere befördert, keine bloss geringe Gefährdung darstelle.

Vor Bundesgericht argumentierte der Mann, weder der Polizeirapport noch das Strafurteil liessen auf eine erhöhte Gefährdung schliessen. Zudem sei der viermonatige Entzug unverhältnismässig, weil er beruflich auf seinen Führerausweis angewiesen sei. Das Bundesgericht folgte diesen Argumenten nicht. Es hielt fest, dass eine strafrechtliche Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung einer verwaltungsrechtlichen Einstufung als mittelschwerer Verstoss nicht widerspricht, da die entsprechende Strafnorm beide Schweregrade abdeckt. Zudem entsprach die Entzugsdauer von vier Monaten dem gesetzlichen Minimum – weil dem Fahrer innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre der Ausweis bereits einmal wegen eines schweren Verstosses entzogen worden war, fiel die Mindestdauer entsprechend höher aus.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 2000 Franken. Das Strassenverkehrsamt wird den Vollzug des Führerausweisentzugs nun neu ansetzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_78/2026