Symbolbild
Frau muss Vorschuss für Radio- und TV-Abgabe-Verfahren zahlen
Eine Frau wehrte sich gegen die Haushaltabgabe für Radio und TV. Das Bundesgericht tritt auf ihre Klage nicht ein.

Eine Frau focht eine Verfügung der Serafe AG an – jener Stelle, die in der Schweiz die Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen erhebt. Sie machte geltend, es sei ihr nicht zumutbar, für diese Abgabe solidarisch haftbar gemacht zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht forderte sie daraufhin auf, bis Anfang Februar 2026 einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu bezahlen – andernfalls würde auf ihre Klage nicht eingetreten.

Gegen diese Aufforderung zur Vorauszahlung gelangte die Frau ans Bundesgericht. Sie beantragte ausserdem, dass ihr die Verfahrenskosten erlassen werden, weil sie sich die Kosten nicht leisten könne. Das Bundesgericht prüfte, ob auf ihre Eingabe überhaupt eingetreten werden kann.

Das Gericht verneinte dies. Eine solche Zwischenverfügung – also eine Anordnung, die das Verfahren noch nicht abschliesst – kann nur dann beim Bundesgericht angefochten werden, wenn der Betroffenen dadurch ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Frau hatte dies in ihrer Eingabe nicht dargelegt. Zudem hielt das Gericht fest, dass eine blosse Kostenvorschusspflicht den Zugang zum Gericht grundsätzlich nicht gefährdet – anders wäre es nur, wenn ein Gesuch um Kostenbefreiung abgelehnt worden wäre. Ein solches Gesuch hatte die Frau beim Bundesverwaltungsgericht aber gar nicht gestellt. Es steht ihr offen, dies nachzuholen.

Da das Bundesgericht auf die Eingabe nicht eintritt, muss das Bundesverwaltungsgericht der Frau eine neue Frist zur Einzahlung des Kostenvorschusses setzen. Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren werden ausnahmsweise keine erhoben. Das Gesuch um einen kostenlosen Rechtsbeistand wurde abgewiesen, weil die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_102/2026