Symbolbild
Firma verliert Arbeitsrechtsstreit, weil sie Post nicht abholte
Eine Firma aus dem Kanton Waadt holte ein wichtiges Schreiben des Bundesgerichts nicht ab. Deshalb wurde ihre Klage nicht behandelt.

Ein Unternehmen aus dem Kanton Waadt hatte ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts in einem Arbeitsrechtsstreit vor Bundesgericht angefochten. Das Kantonsgericht hatte zuvor in einem Streit zwischen dem Unternehmen und einem Mitarbeiter entschieden. Über den genauen Inhalt dieses Streits äussert sich das Bundesgericht in seinem Entscheid nicht.

Damit das Bundesgericht die Klage prüfen konnte, forderte es das Unternehmen auf, bis zum 23. Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 300 Franken zu leisten. Da dies nicht geschah, gewährte das Gericht eine Nachfrist bis zum 10. Februar 2026. Die entsprechende Verfügung wurde dem Unternehmen per eingeschriebenem Brief zugestellt – also per Post, die persönlich in Empfang genommen werden muss.

Das Unternehmen holte den Brief jedoch nicht beim Postamt ab. Nach sieben Tagen wurde die Sendung ungeöffnet ans Bundesgericht zurückgeschickt, mit dem Vermerk «Nicht abgeholt». Laut Gesetz gilt eine solche Zustellung dennoch als erfolgt – die Frist begann also zu laufen, auch ohne dass das Unternehmen den Brief tatsächlich gelesen hatte.

Da der Kostenvorschuss weder innerhalb der ersten noch innerhalb der verlängerten Frist bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf die Klage nicht ein. Das Unternehmen muss zudem eine Gerichtsgebühr von 200 Franken bezahlen. Der Mitarbeiter, der in diesem Verfahren die Gegenpartei bildete, erhält keine gesonderte Entschädigung für seine Aufwendungen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_1/2026