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Bundesgericht lässt Klage eines Mannes im Vaterschaftsstreit nicht zu
Ein Mann wollte ein weiteres Gutachten zur Vaterschaft seines Kindes erwirken. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Im Zentrum des Falls steht ein Streit um die Vaterschaft eines 2023 geborenen Kindes. Die Mutter des Kindes hatte vor einem Waadtländer Gericht angefochten, dass der Mann das Kind im Februar 2024 als seines anerkannt hatte. Im Rahmen dieses Verfahrens beantragte der Mann ein zusätzliches medizinisches Gutachten zur biologischen Vaterschaft. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, weil bereits zwei entsprechende Gutachten in den Akten lagen.

Der Mann wehrte sich gegen diese Ablehnung beim Kantonsgericht Waadt, das auf seine Eingabe jedoch nicht eintrat – mit der Begründung, seine Argumente hätten sich gar nicht auf die Frage des Gutachtens bezogen, sondern auf das eigentliche Vaterschaftsverfahren. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht. Er verlangte unter anderem, sein Besuchsrecht zum Kind sofort wiederherzustellen und die anstehende Gerichtsverhandlung zu verschieben.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe ebenfalls nicht ein. Es hielt fest, dass Entscheide über die Zulassung oder Ablehnung von Beweismitteln grundsätzlich keine endgültigen Entscheide sind und daher nicht direkt ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn dem Mann durch die Ablehnung des Gutachtens ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil entstünde – was hier nicht der Fall sei. Zudem habe der Mann nicht dargelegt, inwiefern ihm ein solcher Nachteil drohe.

Das Bundesgericht wies auch das Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege ab, da seine Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zu seinen Lasten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_1051/2025