Symbolbild
Bundesgericht bestätigt Landesverweisung für Drogenhändlerin
Eine Frau wurde wegen Handels mit fast einem Kilogramm Methamphetamin zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt zudem ihre Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre.

Eine bulgarische Staatsangehörige wurde vom Zürcher Obergericht wegen schweren Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt. Sie hatte zwischen Dezember 2022 und April 2023 mehrfach Methamphetamin an einen Mittelsmann übergeben und in einem Roller in einer Tiefgarage fast ein Kilogramm des Rauschgifts gelagert. Das Obergericht ordnete zudem ihre Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre an. Dagegen wehrte sie sich vor Bundesgericht – ohne Erfolg.

Die Frau hatte argumentiert, die Polizei habe von Anfang an keinen ausreichenden Verdacht gehabt und die Beweise seien daher unverwertbar. Das Bundesgericht folgte dem nicht. Die Polizei hatte aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung auf Drogenhandel in der Umgebung eines Hotels zunächst sogenannte Vorermittlungen durchgeführt – also Beobachtungen noch unterhalb der Schwelle eines formellen Strafverfahrens. Solche Massnahmen sind nach kantonalem Polizeirecht erlaubt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse dürfen im Strafverfahren verwendet werden. Erst als sich der Verdacht erhärtete, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Auch die Landesverweisung hielt vor Bundesgericht stand. Die Frau lebt zwar seit rund 15 Jahren in der Schweiz, ist erwerbstätig und erzieht ihren elfjährigen Sohn allein. Das Bundesgericht und die Vorinstanz verneinten jedoch einen schweren persönlichen Härtefall: Die prägenden Jahre hatte die Frau in Bulgarien verbracht, sie reist regelmässig dorthin, spricht mit ihrem Sohn auch Bulgarisch, und ihre Mutter sowie ihr Bruder leben in Bulgarien. Auch der Vater des Sohnes ist Bulgare und lebt wieder dort. Eine überdurchschnittliche Verwurzelung in der Schweiz liess sich nicht feststellen.

Erschwerend wirkten sich mehrere Vorstrafen und der Umstand aus, dass die Frau die Drogendelikte während einer laufenden Strafuntersuchung beging. Angesichts der Schwere der Tat – fast ein Kilogramm reines Methamphetamin mit einem Reinheitsgrad von über 99 Prozent – und der fehlenden Einsicht überwog das öffentliche Interesse an der Ausweisung die privaten Interessen der Frau am Verbleib in der Schweiz deutlich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_783/2025