Ein 1980 geborener Mann hatte sich nach einem Unfall im Jahr 2001, bei dem er sich die linke Schulter ausgerenkt hatte, mehrfach bei der IV-Stelle des Kantons Aargau angemeldet. Bereits 2016 hatte die IV-Stelle einen Rentenanspruch abgelehnt, weil damals keine dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit festgestellt werden konnte. Diese Entscheidung blieb unangefochten.
Im Februar 2022 meldete sich der Mann erneut an und beantragte eine Invalidenrente – diesmal wegen Schulter-, Rippen- und Kniebeschwerden. Die IV-Stelle holte Stellungnahmen ihres medizinischen Dienstes ein und wies das Gesuch im Juli 2024 erneut ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid. Es kam zum Schluss, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes seit der letzten Beurteilung von 2016 nicht in einem rentenbegründenden Mass verändert habe. Eine vorübergehende Verschlechterung rund um eine Schulteroperation im Dezember 2020 dauerte weniger als drei Monate und wurde deshalb nicht berücksichtigt. Zudem stünden psychosoziale Faktoren im Vordergrund, die nicht der Invalidenversicherung zuzurechnen seien.
Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte rückwirkend eine ganze Invalidenrente. Er bestritt unter anderem den Beweiswert des früheren medizinischen Gutachtens und reichte einen neuen Arztbericht seines behandelnden Anästhesiologen ein. Das Bundesgericht liess diesen Bericht jedoch nicht zu, da er nach dem angefochtenen Urteil des Aargauer Versicherungsgerichts erstellt worden war und damit als unzulässiges neues Beweismittel galt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die kantonalen Richter den medizinischen Sachverhalt korrekt beurteilt hätten und keine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustands nachgewiesen sei. Auf ein zusätzliches polydisziplinäres Gutachten konnte verzichtet werden. Der Mann erhält keine IV-Rente. Die Gerichtskosten von 800 Franken gehen zu seinen Lasten, wobei ihm das Bundesgericht die unentgeltliche Rechtspflege gewährte, da er die Kosten derzeit nicht tragen kann.