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Suva muss Schulterfall eines Arbeiters neu prüfen lassen
Ein Logistikmitarbeiter hatte nach einem Autounfall in Kroatien Schulterprobleme. Das Bundesgericht verlangt nun ein unabhängiges Gutachten.

Ein 1972 geborener Logistikmitarbeiter erlitt im Dezember 2022 auf einer kroatischen Autobahn einen Autounfall. Dabei zog er sich eine Prellung der Halswirbelsäule und eine leichte Verletzung der linken Hand zu. Wenige Monate später wurde ein Riss der Sehnen an seiner rechten Schulter festgestellt und operiert. Die Suva, die obligatorische Unfallversicherung, übernahm die ersten Behandlungskosten, lehnte aber die Leistungen für die Schulterverletzung ab. Sie bezweifelte, dass diese durch den Unfall verursacht worden war.

Ein Suva-interner Arzt kam in zwei Beurteilungen zum Schluss, ein unfallbedingter Sehnenriss hätte sofort zu starken Schmerzen und einer deutlichen Bewegungseinschränkung führen müssen – was beim Verletzten nicht der Fall gewesen sei. Der behandelnde Orthopäde widersprach dieser Einschätzung: Er verwies auf den Unfallmechanismus – das Festhalten am Lenkrad während eines Ausweichmanövers – sowie auf MRI-Befunde, die nur minimale Verschleisserscheinungen zeigten. Die Suva und danach auch das Berner Verwaltungsgericht folgten dennoch der Einschätzung des Suva-Arztes und lehnten weitere Abklärungen ab.

Das Bundesgericht hob diesen Entscheid nun auf. Es hält fest, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Beurteilung medizinische Fachfragen selbst entschieden hat, für die es nicht zuständig ist – etwa ob die Schmerzentwicklung typisch für einen Unfall war oder ob der beschriebene Bewegungsablauf beim Lenkrad zu einem Sehnenriss führen kann. Solche Fragen dürfen Richterinnen und Richter nicht ohne fachärztliche Unterstützung beantworten. Zudem gilt im Sozialversicherungsrecht, dass ein Unfallzusammenhang nicht mit absoluter Sicherheit bewiesen sein muss – es genügt, wenn er überwiegend wahrscheinlich ist.

Die Suva muss den Fall nun neu beurteilen und dafür ein unabhängiges fachärztliches Gutachten einholen. Erst danach kann sie entscheiden, ob sie für die Schulterverletzung des Mannes aufkommt. Die Kosten des Bundesgerichtsverfahrens von 800 Franken trägt die Suva; zudem muss sie dem Versicherten eine Entschädigung von 3000 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_56/2025