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Bundesgericht behandelt Klage eines Mannes aus Bern nicht
Ein Mann aus dem Kanton Bern wollte eine eingestellte Strafuntersuchung anfechten. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein, weil sie ungenügend begründet war.

Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte im August 2025 eine Strafuntersuchung eingestellt. Der betroffene Mann wehrte sich dagegen und gelangte ans Berner Obergericht – doch dieses trat auf seine Beschwerde ebenfalls nicht ein. Daraufhin wandte sich der Mann im Januar 2026 ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht prüfte die Eingabe und kam zum Schluss, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde offensichtlich nicht erfüllt. Konkret fehlte eine ausreichende Begründung dafür, weshalb der Mann überhaupt berechtigt wäre, eine solche Beschwerde einzureichen. Wer eine eingestellte Strafuntersuchung anfechten will, muss unter anderem darlegen, dass er eigene zivilrechtliche Ansprüche – etwa Schadenersatzforderungen – geltend machen kann. Dies unterliess der Mann in seiner Eingabe.

Das Bundesgericht prüfte auch, ob der Mann sogenannte formelle Rügen erhoben hatte – also Einwände, die unabhängig vom inhaltlichen Ergebnis des Falls zulässig wären. Solche Rügen fehlten jedoch ebenfalls. Das Gericht trat deshalb im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein.

Die Gerichtskosten von 500 Franken gehen zulasten des Mannes.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_6/2026