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Frau scheitert vor Bundesgericht, weil sie Gebühr nicht zahlte
Eine Frau wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil anfechten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht trat deshalb nicht auf ihr Gesuch ein.

Eine Frau wollte ein Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2025 zu Fall bringen. Sie argumentierte, das damalige Urteil sei nichtig und gegenüber ihr als «natürlicher Person» gar nicht gültig. Ausserdem verlangte sie, sämtliche Vollstreckungs- und Zahlungsfolgen einzustellen.

Das Bundesgericht forderte sie auf, bis Anfang Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 1'200 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, um ein Verfahren vor dem höchsten Gericht zu eröffnen. Die Frau liess die Frist ungenutzt verstreichen. Daraufhin erhielt sie eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 19. Januar 2026. Auch diese liess sie verstreichen, ohne zu zahlen.

Das Bundesgericht trat deshalb auf ihr Gesuch gar nicht erst ein. Eine verspätete Eingabe vom 4. Februar 2026 änderte daran nichts. Darin wiederholte die Frau ihr Hauptargument: Die Verfügung sei nicht ihr als «natürlicher Person» zugestellt worden, sondern einer anderen Identität. Dieses Argument stammt aus der sogenannten Reichsbürger- und Staatsverweigererszene und wurde vom Bundesgericht bereits in früheren Urteilen ausdrücklich zurückgewiesen. Das Gericht verwies auf diese Entscheide und liess das Vorbringen nicht gelten.

Das Bundesgericht auferlegte der Frau Gerichtskosten von 500 Franken. Zudem behält es sich ausdrücklich vor, weitere offensichtlich unbegründete Eingaben in dieser Sache ohne weitere Behandlung zu den Akten zu legen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7F_54/2025