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Suva muss Rentenanspruch von verletztem Sanitärmonteur neu prüfen
Ein Sanitärmonteur verletzte sich beim Fussball das Knie. Das Bundesgericht verlangt nun ein unabhängiges Gutachten zur Arbeitsfähigkeit.

Ein 1989 geborener Sanitärmonteur verletzte sich im Mai 2017 beim Fussballspielen schwer am rechten Knie. Die Suva übernahm zunächst die Behandlungskosten und zahlte Taggelder, stellte die Leistungen aber später ein. Als der Mann 2019 einen Rückfall meldete, erbrachte die Suva erneut vorübergehende Leistungen. Im Mai 2022 verneinte sie schliesslich einen Anspruch auf eine Invalidenrente: Eine interne Ärztin hatte festgestellt, dass der Mann in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit vollständig arbeitsfähig sei.

Der Monteur liess daraufhin ein eigenes Gutachten erstellen. Zwei orthopädische Chirurgen bescheinigten ihm erhebliche Beschwerden am rechten Knie und attestierten eine hohe Arbeitsunfähigkeit. Zudem absolvierte er von November 2022 bis April 2023 einen Arbeitsversuch, der von der Invalidenversicherung unterstützt wurde. Dabei konnte er sein Pensum von 50 auf 75 Prozent steigern, eine weitere Erhöhung scheiterte wegen starker Schmerzen und Beinschwellungen. Ab Mai 2023 wurde er mit einem 75-Prozent-Pensum fest angestellt. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte dennoch den Entscheid der Suva und sah keinen Anlass für weitere medizinische Abklärungen.

Das Bundesgericht hebt dieses Urteil nun auf. Es kritisiert, dass die Suva das von der versicherten Person eingereichte Gutachten und den Bericht über den Arbeitsversuch nie einer eigenen Ärztin zur Stellungnahme vorgelegt hat. Die Ergebnisse des Arbeitsversuchs stimmten weitgehend mit den Einschätzungen der externen Gutachter überein und hätten nicht einfach ignoriert werden dürfen. Das kantonale Gericht habe zudem medizinische Fragen selbst beurteilt, was nicht seine Aufgabe sei. Angesichts der widersprüchlichen Angaben zur Arbeitsfähigkeit hätten weitere Abklärungen zwingend vorgenommen werden müssen.

Das Bundesgericht weist den Fall an die Suva zurück. Diese muss nun ein unabhängiges Gutachten zur tatsächlichen Arbeitsfähigkeit des Mannes einholen und danach neu über einen allfälligen Rentenanspruch entscheiden. Die Kosten des Bundesgerichtsverfahrens von 800 Franken trägt die Suva; zudem muss sie dem Monteur eine Parteientschädigung von 3000 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_308/2025