Seit Jahren streitet ein Ehepaar aus Vétroz im Wallis mit seinen Nachbarn über ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück. Die Nachbarn hatten 2011 eine Baubewilligung für die Umgestaltung ihrer Villa erhalten, ohne dass das Ehepaar dagegen Einspruch erhob. Als die Bauarbeiten begannen, beanstandeten die Nachbarn dennoch, dass ein Anbau ohne Bewilligung errichtet worden sei und weder die Grenzabstände noch die Bauvorschriften einhalte. Die Gemeinde Vétroz lehnte es 2014 ab, einzugreifen. Alle Rechtsmittel des Ehepaars blieben erfolglos – auch beim Bundesgericht, das ihre Beschwerde im September 2015 abwies.
Nun versuchte das Ehepaar, dieses Bundesgerichtsurteil von 2015 nachträglich aufheben zu lassen. Als Begründung führten sie an, Ende 2025 von der Walliser Generalstaatsanwältin erfahren zu haben, dass der damalige Gemeindepräsident von Vétroz und der frühere Gemeindeschreiber strafrechtlich verfolgt werden. Der Vorwurf: Die Gemeinderatsentscheidung vom 9. April 2014, auf die sich das Urteil stützte, sei möglicherweise nie rechtmässig gefällt worden – es könnte sich um eine gefälschte oder zumindest fehlerhafte Verfügung handeln. Zudem sollen die Nachbarn ungenaue Baupläne eingereicht haben, um nicht bewilligte Abbrüche und Neubauten zu verschleiern.
Das Bundesgericht wies das Gesuch ab. Es hält fest, dass ein Urteil in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nur innerhalb von zehn Jahren nach seinem Erlass neu aufgerollt werden kann – und diese Frist ist seit September 2025 abgelaufen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine Strafuntersuchung nachweist, dass das Urteil durch eine Straftat beeinflusst wurde. Doch genau das ist hier noch nicht der Fall: Die Strafuntersuchung gegen den früheren Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber läuft noch, es gibt weder ein Urteil noch eine Einstellung des Verfahrens. Eine laufende Untersuchung allein reicht dem Bundesgericht nicht aus.
Das Ehepaar muss die Gerichtskosten von 1000 Franken gemeinsam tragen. Das Bundesgericht lässt offen, ob das Gesuch überhaupt rechtzeitig eingereicht wurde – denn selbst wenn dies der Fall wäre, scheitert es an den inhaltlichen Voraussetzungen.