Die Gemeinde Chiasso hatte im Dezember 2019 eine Änderung ihres Zonenplans beschlossen, um die Aufstellung von sichtbaren Mobilfunkantennen zu regeln. Die neue Regelung sah ein sogenanntes Kaskadenmodell vor, das festlegt, an welchen Standorten Antennen vorrangig errichtet werden dürfen. Drei Mobilfunkunternehmen wehrten sich dagegen und zogen den Fall zunächst vor die Tessiner Kantonsregierung, dann vor das kantonale Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht gab den Unternehmen teilweise recht: Es stellte fest, dass die Kantonsregierung bei der Genehmigung des Zonenplans zu weit gegangen war. Sie hatte eigenmächtig wesentliche Änderungen an der Regelung vorgenommen, ohne die Angelegenheit zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückzuweisen. Das verletzte die Gemeindeautonomie. Das Gericht hob diese Änderungen auf und wies die Sache an die Gemeinde Chiasso zurück, damit diese eine neue, präzisere Regelung für bestimmte Zonen erarbeite. Im Übrigen bestätigte das Gericht die Antennenregelung als grundsätzlich rechtmässig.
Die drei Mobilfunkunternehmen wollten diesen Entscheid nicht akzeptieren und gelangten ans Bundesgericht. Sie verlangten, dass die gesamte Zonenplanänderung aufgehoben werde. Das Bundesgericht trat auf die Klage jedoch nicht ein. Es begründete dies damit, dass der angefochtene Entscheid kein abschliessendes Urteil sei, sondern lediglich die Sache zur Neubearbeitung an die Gemeinde zurückweise. Solche Zwischenentscheide können beim Bundesgericht nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden – etwa wenn den Unternehmen ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil droht.
Einen solchen Nachteil konnten die Mobilfunkunternehmen nicht nachweisen. Die Gemeinde Chiasso ist nun frei, die Regelung für die betroffenen Zonen neu zu gestalten, ohne dabei an verbindliche Vorgaben des Gerichts gebunden zu sein. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken wurden den drei Unternehmen gemeinsam auferlegt.