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Bundesgericht bestätigt Konkurs über GmbH in Liquidation
Über eine GmbH in Liquidation wurde der Konkurs eröffnet. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Unternehmens nicht ein, weil sie zu spät und unzureichend begründet war.

Das Bezirksgericht Willisau eröffnete im November 2025 den Konkurs über eine GmbH, die sich bereits in Liquidation befand. Die GmbH wehrte sich dagegen und zog den Entscheid ans Kantonsgericht Luzern weiter. Dieses wies die Beschwerde im Januar 2026 ab. Kurz darauf berichtigte das Kantonsgericht lediglich ein falsches Datum in seinem Entscheid.

Die GmbH gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Sie machte geltend, die Beschwerde sei rechtzeitig eingereicht worden, weil ihr der Entscheid erst am 23. Januar 2026 zugestellt worden sei. Die Postnachverfolgung zeigte jedoch, dass ihr der eigentliche Entscheid bereits am 21. Januar 2026 zugestellt worden war. Die dreissigtägige Frist für eine Beschwerde lief damit am 20. Februar 2026 ab – die Eingabe der GmbH vom 23. Februar 2026 war somit verspätet.

Zwar war die Beschwerde gegen die blosse Datumskorrektur rechtzeitig erfolgt. Allerdings löst eine solche Berichtigung keine neue Frist aus, um den eigentlichen KonkursEntscheid anzufechten. Darauf hatte das Kantonsgericht die GmbH in seinem Berichtigungsentscheid ausdrücklich hingewiesen. Zudem enthielt die Eingabe ans Bundesgericht weder konkrete Anträge noch eine Begründung, was zwingend erforderlich gewesen wäre.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein. Die GmbH muss die Gerichtskosten von 1500 Franken tragen. Der Konkurs bleibt damit bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_190/2026