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Maurer aus Tessin erhält keine Invalidenrente trotz Herzproblemen
Ein Maurer beantragte eine IV-Rente wegen Herzproblemen. Das Bundesgericht bestätigt: Sein Invaliditätsgrad reicht nicht für eine Rente aus.

Ein 1967 geborener Maurer aus dem Tessin meldete sich im März 2022 bei der IV an, nachdem er seit Februar 2022 wegen Herzproblemen vollständig arbeitsunfähig war. Die IV-Stelle des Kantons Tessin lehnte seinen Rentenantrag im April 2025 ab. Sie kam zum Schluss, dass der Mann ab Februar 2023 wieder zu 80 Prozent in einer leichten, seinem Gesundheitszustand angepassten Tätigkeit arbeitsfähig sei. Der daraus berechnete Invaliditätsgrad von 22 respektive 30 Prozent liegt unter dem gesetzlichen Mindestgrad von 40 Prozent, der für eine IV-Rente erforderlich wäre.

Der Maurer wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte vor dem Versicherungsgericht des Kantons Tessin eine ganze IV-Rente ab Februar 2023. Hilfsweise beantragte er, die Akten zur weiteren Abklärung seiner Arbeitsfähigkeit zurückzuweisen. Das kantonale Gericht wies seine Klage im Oktober 2025 ab und bestätigte die Entscheidung der IV-Stelle.

Grundlage für die Beurteilung bildete ein bidisziplinäres Gutachten eines spezialisierten Zentrums vom Dezember 2024. Ein Psychiater und ein Rheumatologe untersuchten den Mann und kamen gemeinsam zum Schluss, dass er in seiner angestammten Tätigkeit als Maurer zwar vollständig arbeitsunfähig sei, in einer leichten Tätigkeit jedoch ab Februar 2023 – dem Zeitpunkt, ab dem er psychiatrisch betreut wurde – zu 80 Prozent arbeitsfähig sei. Der ärztliche Dienst der IV-Stelle übernahm diese Einschätzung und integrierte zusätzlich die kardiologischen Befunde. Auch nach Vorlage neuer medizinischer Unterlagen durch die behandelnden Ärzte blieb die Beurteilung unverändert.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Maurers ab. Es hielt fest, dass die Vorbringen des Mannes grösstenteils aus pauschalen Behauptungen bestünden, die durch keine medizinischen Belege gestützt würden. Die Einschätzung des kantonalen Gerichts, wonach der Maurer ab Februar 2023 zu 80 Prozent arbeitsfähig sei, sei nicht willkürlich. Die Gerichtskosten von 800 Franken trägt der Maurer selbst.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_677/2025