Symbolbild
Mann muss Ex-Frau nachehelichen Unterhalt zahlen
Ein geschiedenes Paar stritt über Unterhalt und Vermögensaufteilung. Das Bundesgericht bestätigte die Zahlungspflicht des Mannes vollumfänglich.

Ein deutsch-schweizerisches Ehepaar heiratete 2004 und lebte seit 2006 in der Schweiz. Nach der Trennung 2015 schied ein deutsches Gericht die Ehe 2018, überliess aber die Regelung des in der Schweiz gelegenen Vermögens sowie weitere Scheidungsfolgen den Schweizer Gerichten. Das Kreisgericht St. Gallen ergänzte das deutsche Urteil 2021 und regelte unter anderem Kindesunterhalt und Güterrecht. Das Kantonsgericht St. Gallen änderte diesen Entscheid 2024 ab und verpflichtete den Mann zusätzlich, seiner Ex-Frau nachehelichen Unterhalt von monatlich mehreren Hundert bis über tausend Franken für verschiedene Zeiträume zwischen 2020 und 2023 zu bezahlen sowie einen güterrechtlichen Ausgleich von rund 103'000 Franken zu leisten.

Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht. Er bestritt zunächst, dass nachehelicher Unterhalt geschuldet sei, und argumentierte, das Kantonsgericht habe den gemeinsamen Lebensstandard zur Zeit der Ehe nicht korrekt ermittelt. Das Bundesgericht wies diesen Einwand ab: Nach der anwendbaren Berechnungsmethode muss derjenige, der keinen Unterhalt zahlen will, nachweisen, dass der errechnete Betrag über dem ehelichen Lebensstandard liegt. Diesen Nachweis hatte der Mann vor den kantonalen Gerichten nicht erbracht.

Beim Güterrecht stritt das Paar unter anderem darum, ob Steuerschulden der Frau aus nicht deklarierten Versicherungsvermögen wertmindernd zu berücksichtigen seien – was das Bundesgericht bejahte. Ausserdem war eine Schadenersatzforderung des Mannes gegenüber einer Drittperson strittig: Das Bundesgericht bestätigte, dass diese Forderung, die aus einem schädigenden Ereignis vom Februar 2016 stammte, in die Vermögensaufteilung einzubeziehen sei, weil sie vor dem massgeblichen Stichtag entstanden war.

Besonders schwer wog für den Mann die Frage seines Eigenguts: Er hatte bei der Heirat erhebliche Vermögenswerte bei zwei Banken besessen und wollte diese als persönliches Vermögen angerechnet haben, das nicht geteilt werden müsste. Das Kantonsgericht hatte ihm jedoch nicht geglaubt, dass dieses Vermögen am massgeblichen Stichtag noch vorhanden war – und das Bundesgericht schützte diese Einschätzung. Nach Schweizer Recht gilt Vermögen bis zum Beweis des Gegenteils als gemeinsam erwirtschaftet; diesen Gegenbeweis konnte der Mann nicht erbringen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde vollständig ab und auferlegte dem Mann die Verfahrenskosten von 8'000 Franken sowie eine Entschädigung von 9'000 Franken an die Ex-Frau.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_844/2024