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Bundesgericht schickt IV-Streit eines Hilfsarbeiters erneut zurück
Ein früherer Hilfsarbeiter kämpft seit Jahren um eine Invalidenrente. Das Bundesgericht ordnet nun ein unabhängiges Gutachten an.

Ein 1962 geborener Mann, der früher als Hilfsarbeiter im Bereich Heizung und Sanitär tätig war, verletzte sich im Januar 2016 an der linken Schulter. Seither streitet er mit der IV-Stelle des Kantons St. Gallen um eine Invalidenrente. Die IV-Stelle hatte ihm zunächst keine Rente zugesprochen, weil sie keine Erwerbseinbusse feststellte. Das kantonale Versicherungsgericht sprach ihm schliesslich eine halbe Rente für den Zeitraum von Juni 2020 bis September 2022 zu – über diesen Zeitpunkt hinaus jedoch nicht.

Der Mann zog den Fall weiter ans Bundesgericht, das den Fall bereits einmal zurückgewiesen hatte. Damals bemängelte es, dass ein medizinisches Gutachten erheblich von den Einschätzungen der Berufsfachleute abwich, die den Mann während einer mehrmonatigen beruflichen Eingliederungsmassnahme begleitet hatten. Die Gutachter hatten diese Abweichung nicht ausreichend erklärt. Das Bundesgericht verlangte deshalb, dass die Gutachter dazu Stellung nehmen sollten.

Das kantonale Gericht holte daraufhin eine ergänzende Stellungnahme der Gutachter ein. Diese räumten zwar einen Fehler in ihrer ursprünglichen Beurteilung ein und anerkannten eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischen Gründen. Die entscheidende Frage jedoch – warum ihre Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit so stark von jener der Berufsfachleute abwich – beantworteten sie nach Ansicht des Bundesgerichts weiterhin nicht ausreichend. Das kantonale Gericht hatte die Lücke selbst interpretiert, anstatt ein unabhängiges Gerichtsgutachten einzuholen.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Mannes erneut gut und weist den Fall ein weiteres Mal ans kantonale Versicherungsgericht zurück. Dieses muss nun ein unabhängiges Gerichtsgutachten in Auftrag geben, bevor es neu über den Rentenanspruch entscheiden kann. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens trägt die IV-Stelle.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_335/2025