Symbolbild
Frau bleibt wegen Drogen verurteilt trotz Streit um Polizeikontrolle
Eine Frau wurde bei einer Polizeikontrolle mit Drogen erwischt und gebüsst. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Kontrolle rechtmässig war.

Eine Frau wurde im September 2022 in Zürich kontrolliert, als sie als Fahrgast in einem Taxi sass. Die Polizei führte damals eine allgemeine Fahrzeug- und Personenkontrolle durch und überprüfte alle Fahrzeuge, die aus dem Stadtkreis 4 stadtauswärts fuhren. Bei der Überprüfung der Personalien stellte die Polizei fest, dass die Frau zwischen 2012 und 2021 mehrfach im Zusammenhang mit Drogenhandel und Drogenkonsum aktenkundig geworden war. Zudem verhielt sie sich äusserst nervös und gab ihre Personalien nur widerwillig preis. Daraufhin durchsuchte die Polizei ihre Umhängetasche und fand Betäubungsmittel.

Das Bezirksgericht Zürich und anschliessend das Obergericht des Kantons Zürich verurteilten die Frau wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse von 1800 Franken. Die Frau wehrte sich dagegen und argumentierte, die Polizeikontrolle sei ohne ausreichenden Anlass erfolgt und damit rechtswidrig gewesen. Deshalb hätten die dabei gefundenen Beweise nicht gegen sie verwendet werden dürfen.

Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Es hielt fest, dass die Polizei im Rahmen ihrer Patrouillentätigkeit alle Fahrzeuge aus dem bekannten Drogenumschlaggebiet Stadtkreis 4 kontrolliert hatte – also nicht gezielt nur die Frau. Hinzu kamen ihr nervöses Verhalten sowie ihre Vorgeschichte im Bereich Drogenhandel, die aus der Polizeidatenbank ersichtlich war. Diese Umstände zusammen reichten aus, um die Kontrolle zu rechtfertigen. Das Gericht sah keinen Anlass, die Einschätzung der Vorinstanz als willkürlich zu beurteilen.

Die Verurteilung der Frau bleibt damit bestätigt. Ihr Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da ihre Eingabe ans Bundesgericht von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Sie muss zudem Gerichtskosten von 1000 Franken tragen, wobei das Gericht ihre angespannte finanzielle Lage bei der Festsetzung des Betrags berücksichtigte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_576/2025