Ein Mann hatte ein Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg vom 17. September 2025 beim Bundesgericht angefochten. Das Urteil betraf einen Streit mit der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt). Über den genauen Inhalt des ursprünglichen Streits gibt das Bundesgerichtsurteil keine Auskunft.
Der Mann hatte beim Bundesgericht auch beantragt, dass ihm die Kosten des Verfahrens erlassen werden, weil er die nötigen Mittel nicht aufbringen könne. Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch im Dezember 2025 ab, weil es die Klage als aussichtslos beurteilte. Gleichzeitig forderte es den Mann auf, innerhalb von 14 Tagen einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen.
Nachdem der Mann den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte, erklärte er im Februar 2026 schriftlich, dass er seine Klage zurückziehe. Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren formell ab. Da der Mann die Klage selbst zurückgezogen hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.