Symbolbild
Mann scheitert am Bundesgericht, weil er Gebühren nicht zahlte
Ein Mann versäumte es, den verlangten Kostenvorschuss ans Bundesgericht zu bezahlen. Das Gericht trat deshalb auf seine Eingabe nicht ein und auferlegte ihm Gerichtskosten.

Ein Mann hatte beim Bezirksgericht Bülach einen Fall verloren und wollte dagegen vorgehen. Seine Beschwerde ans Obergericht Zürich scheiterte jedoch bereits daran, dass er sie nicht handschriftlich unterzeichnet hatte. Auch nach einer gesetzten Nachfrist reichte er keine gültig unterzeichnete Eingabe ein, weshalb das Obergericht das Verfahren im November 2025 abschrieb.

Daraufhin wandte sich der Mann erneut schriftlich ans Obergericht und rügte verschiedene Gesetzesverletzungen. Das Obergericht leitete diese Eingabe an das Bundesgericht weiter, da dieses für eine allfällige Beschwerde zuständig wäre. Das Bundesgericht forderte den Mann auf, bis Mitte Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen – eine bei Bundesgerichtsverfahren übliche Voraussetzung, damit das Gericht auf eine Eingabe eintritt.

Der Mann reagierte zwar mit einer Anfrage, welches Verfahren gemeint sei, bezahlte den Vorschuss aber nicht. Das Bundesgericht erklärte ihm daraufhin schriftlich den Zusammenhang und setzte ihm eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis Anfang Februar 2026. Statt den Betrag zu überweisen, schickte der Mann eine nicht unterzeichnete Eingabe, in der er davon ausging, das Bundesgericht werde seine Rügen prüfen und den angefochtenen Entscheid aufheben.

Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Es hielt zudem fest, dass die Eingabe ohnehin den inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt hätte. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Mann auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_241/2025