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Patienttransport-Firma muss zu Unrecht bezogene Kurzarbeit zurückzahlen
Eine Transportfirma erhielt während der Pandemie zu Unrecht Kurzarbeitsgeld. Das Bundesgericht bestätigt die Rückforderung von rund 141'000 Franken.

Eine GmbH, die Patiententransporte durchführt, bezog zwischen April 2020 und März 2022 insgesamt rund 517'000 Franken Kurzarbeitsentschädigung. Nach einer Kontrolle im April 2024 stellte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) fest, dass davon knapp 141'500 Franken zu Unrecht ausbezahlt worden waren. Die Firma wurde aufgefordert, diesen Betrag innert 90 Tagen zurückzuerstatten.

Betroffen waren Entschädigungen für mehrere Mitarbeitende, die gar nicht hätten berücksichtigt werden dürfen: die mitarbeitende Ehefrau des Inhabers, ein Mitarbeiter im Rentenalter, ein Angestellter mit laufender Kündigung sowie fünf Mitarbeitende auf Abruf, die bei Einführung der Kurzarbeit noch keine sechs Monate im Betrieb tätig gewesen waren. Für all diese Personen war die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung nach geltendem Recht nicht zulässig.

Die Firma wehrte sich gegen die Rückforderung und argumentierte unter anderem, die Kontrolle durch eine externe Prüffirma müsse als förmliche Revision gewertet werden, was bestimmte Fristen ausgelöst hätte. Zudem machte sie geltend, Gesuche für die Monate Oktober und November 2021 seien nicht behandelt worden. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage im Juni 2025 ab. Es hielt fest, dass die fraglichen Gesuche weder unterschrieben noch datiert gewesen seien und deshalb nicht als gültige Eingaben gelten könnten.

Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil nun vollumfänglich. Die Einwände der Firma seien offensichtlich unbegründet. Die Rückforderung sei rechtmässig, weil die ursprünglichen Auszahlungen klar fehlerhaft gewesen seien. Zusätzlich zur Rückzahlung der 141'488 Franken muss die Firma Gerichtskosten von 5'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_461/2025