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Bundesgericht schickt Fall eines verurteilten Mannes zurück an Waadtländer Gericht
Ein Mann wurde wegen Drohungen und falscher Anschuldigung verurteilt. Das Bundesgericht ordnet eine neue Beurteilung an, weil ein Tonaufnahme-Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt wurde.

Ein aus Serbien stammender, in der Schweiz lebender Lastwagenfahrer wurde vom Waadtländer Kantonsgericht wegen Drohungen, qualifizierter Drohungen, Nötigung und falscher Anschuldigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Franken verurteilt. Er hatte seine drei Kinder mit Schlägen bedroht, damit sie zuhause nur Serbisch sprechen, und seine Ehefrau wiederholt eingeschüchtert. Zudem hatte er im April 2023 einer Nachbarin im Hauseingang sein Gesicht dicht an ihres gehalten und sie mit den Worten «Ich komme zu dir, und du wirst sehen, dein Hund...» bedroht. Als die Nachbarin Anzeige erstattete, zeigte er sie seinerseits an – obwohl er wusste, dass ihre Schilderungen der Wahrheit entsprachen.

Gegen das Urteil des Kantonsgerichts gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er beanstandete unter anderem, dass ihm die Möglichkeit verweigert worden sei, eine Tonaufnahme der Auseinandersetzung mit der Nachbarin als Beweismittel einzureichen. Diese Aufnahme hatte er nach eigenen Angaben vorsorglich gemacht, um sich gegen falsche Vorwürfe zu schützen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann den Antrag auf Zulassung der Tonaufnahme bereits während seiner Anhörung vor dem Kantonsgericht – und damit rechtzeitig – gestellt hatte. Das Kantonsgericht hatte diesen Antrag fälschlicherweise als verspätet abgewiesen, weil es annahm, er sei erst nach Abschluss des Beweisverfahrens gestellt worden. Damit hat das Kantonsgericht den Sachverhalt willkürlich festgestellt und das Recht verletzt. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies den Fall zur neuen Entscheidung an das Waadtländer Kantonsgericht zurück.

Offen bleibt, ob die Tonaufnahme tatsächlich als Beweismittel zugelassen werden kann. Das Kantonsgericht hatte Zweifel geäussert, ob eine ohne Zustimmung der anderen Beteiligten gemachte Aufnahme rechtlich verwertbar ist. Diese Frage muss nun das Kantonsgericht in einem neuen Verfahren klären. Über die Verurteilung des Mannes wegen Drohungen und falscher Anschuldigung sowie über die Frage, ob die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden soll, wird ebenfalls neu entschieden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 12. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_1/2025