Symbolbild
Verurteilter Pädosexueller bleibt im Gefängnis
Ein wegen sexueller Übergriffe auf Kinder internierter Mann beantragte seine bedingte Entlassung. Das Bundesgericht bestätigt die Ablehnung.

Der heute rund 65-jährige Mann wurde im Jahr 2001 wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt: Er hatte in Thailand und in der Schweiz Mädchen im Alter von sieben, zehn und zwölf Jahren missbraucht. Wegen seiner Rückfallgefahr und seiner Persönlichkeitsstruktur ordnete das Gericht damals eine Verwahrung an – eine unbefristete Sicherheitsmassnahme anstelle einer gewöhnlichen Freiheitsstrafe. Bereits zuvor war er mehrfach wegen anderer Delikte verurteilt worden.

Seit dem Urteil von 2001 wurde die bedingte Entlassung dem Mann wiederholt verweigert – zuletzt im Juni 2023. Auch der aktuelle Antrag scheiterte: Im November 2024 lehnten die zuständigen Waadtländer Behörden eine Freilassung erneut ab. Der Mann weigert sich konsequent, an therapeutischen Massnahmen teilzunehmen, bestreitet die Taten bis heute und zeigt laut Gutachten keine Entwicklung. In seiner Gefängniszelle wurden zudem Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden; er wurde im November 2024 unter anderem wegen harter Pornografie, Drohung und Nötigung verurteilt. Auch gegenüber Mitgefangenen fiel er mehrfach mit Drohungen und tätlichen Übergriffen auf.

Der Mann zog den Entscheid bis vor Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, das psychiatrische Gutachten aus dem Jahr 2020 sei zu alt, um seine aktuelle Gefährlichkeit zu beurteilen, und verlangte eine neue Begutachtung. Das Bundesgericht wies dies zurück: Massgebend für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens sei nicht das Alter des bestehenden, sondern ob sich die Situation des Betroffenen seither wesentlich verändert habe. Da er weiterhin jede Therapie ablehne, die Taten leugne und sein Verhalten sich sogar verschlechtert habe, sei keine relevante Veränderung erkennbar.

Das Bundesgericht bestätigte schliesslich den Entscheid der Waadtländer Instanzen vollumfänglich. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien nicht erfüllt, da keine günstige Prognose gestellt werden könne. Auch eine Umwandlung der Verwahrung in eine therapeutische Massnahme komme nicht infrage, weil der Mann jede Behandlung ablehne und keine ausreichende Aussicht auf eine Reduktion des Rückfallrisikos bestehe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 12. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_340/2025