Ein Mann, der als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, wollte sich von der hiesigen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland wohnt, hat unter bestimmten Bedingungen das Recht, stattdessen im Wohnsitzland versichert zu bleiben. Dieses Wahlrecht muss jedoch innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn ausgeübt werden.
Der Mann trat am 1. Januar 2022 ein Praktikum in der Schweiz an und begann am 1. Juli 2022 eine unbefristete Stelle. Er reichte das entsprechende Formular am 29. September 2022 ein – also innerhalb von drei Monaten nach Beginn der unbefristeten Stelle, aber deutlich später als drei Monate nach Beginn des Praktikums. Die Behörden beurteilten die Eingabe als verspätet, weil die Frist bereits mit dem Praktikumsantritt zu laufen begonnen habe. Der Mann erhob dagegen Einsprache – allerdings erst im Juni 2024, also rund anderthalb Jahre nach der entsprechenden Verfügung vom Februar 2023. Diese Einsprache wurde als verspätet abgewiesen.
Das Bundesgericht hatte sich bereits im November 2025 mit dem Fall befasst und war auf die Beschwerde des Mannes nicht eingetreten, weil seine Eingabe die falsche Frage aufwarf: Er argumentierte inhaltlich, warum die Frist erst ab dem 1. Juli 2022 hätte laufen sollen – das Gericht hätte aber nur prüfen können, ob die Einsprache von Juni 2024 rechtzeitig war oder nicht. Im Dezember 2025 stellte der Mann ein weiteres Gesuch und verlangte, das Urteil vom November 2025 zu überprüfen. Er machte geltend, das Bundesgericht habe ein entscheidendes Dokument – das Formular vom 29. September 2022 – nicht berücksichtigt, und rügte, weder Arbeitgeber noch Behörden hätten ihn rechtzeitig über den Fristbeginn informiert.
Das Bundesgericht trat auch auf dieses Gesuch nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann erneut inhaltlich argumentierte, warum er die Frist eingehalten habe – und damit wiederum an der eigentlich zu beurteilenden Frage vorbeiziele. Ein solches Gesuch muss sich auf die Begründung des zu überprüfenden Urteils beziehen; das war hier nicht der Fall. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise keine erhoben.