Am 20. Juni 2020 blockierte die Klimagruppe «Extinction Rebellion» mit rund 350 Personen die Quaibrücke in Zürich. Die Polizei tolerierte die unbewilligte Kundgebung zunächst rund 40 Minuten, bevor sie die Teilnehmenden aufforderte, die Brücke zu verlassen. Eine Frau hielt sich zwischen 12.28 Uhr und kurz vor 14.00 Uhr auf der Fahrbahn auf – zunächst stehend, dann als Teil einer Sitzblockade, bei der sich die Demonstrierenden die Arme und Beine verhakten. Die Polizei musste sie schliesslich mit Gewalt von der Brücke entfernen.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Frau wegen Nötigung und Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken. Das Zürcher Obergericht bestätigte dieses Urteil. Nun hat auch das Bundesgericht die Beschwerde der Frau abgewiesen. Es hält fest, dass der Tramverkehr auf der stark befahrenen Quaibrücke während mehrerer Stunden unterbrochen werden musste und mehrere Tramlinien umgeleitet wurden. Zudem kam es zu erheblichen Staus im motorisierten Individualverkehr.
Die Frau hatte argumentiert, ihre Teilnahme sei durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Das Bundesgericht widerspricht: Zwar schützen diese Grundrechte auch unbewilligte, friedliche Kundgebungen, und die Behörden müssen eine gewisse Toleranz zeigen. Doch die Aktivistinnen und Aktivisten hätten die Aktion bewusst so angelegt, dass der gesamte Verkehr an einem zentralen Nadelöhr der Stadt zum Erliegen kam. Das gehe über das hinaus, was die normale Ausübung der Versammlungsfreiheit mit sich bringe. Die Demonstrierenden hätten ihr Anliegen auch in einer Fussgängerzone oder auf einem weniger verkehrsbelasteten Abschnitt kundtun können.
Das Bundesgericht betont zudem, dass die verhängte Strafe mit 10 bedingten Tagessätzen bereits sehr tief angesetzt ist und dem Umstand Rechnung trägt, dass die Frau nicht aus eigennützigen Motiven handelte, sondern aus Sorge um Umwelt und Klima. Ein Verzicht auf jede Strafe war nach Ansicht der Richter dennoch nicht gerechtfertigt, da die Folgen der Blockade für die zahlreichen betroffenen Verkehrsteilnehmer erheblich waren.