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Frau scheitert mit Klage gegen Kanton Bern vor Bundesgericht
Eine Frau wollte vom Kanton Bern fast eine halbe Million Franken Schadenersatz. Das Bundesgericht weist ihr Gesuch um eine neue Beurteilung ab.

Eine Frau hatte den Kanton Bern auf Schadenersatz von rund 446'000 Franken sowie auf eine Genugtuung von 25'000 Franken verklagt. Sie warf einem Gerichtspräsidenten vor, seine Amtspflichten verletzt zu haben. Das Berner Verwaltungsgericht wies die Klage im Oktober 2024 ab. Auch das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid im September 2025.

Daraufhin verlangte die Frau, das Bundesgerichtsurteil nochmals zu überprüfen. Sie behauptete, die Zusammensetzung des Richterkollegiums sei manipuliert worden: Eine Bundesrichterin, die sie als besonders geeignet erachtete, sei nachträglich aus dem Gremium entfernt worden. Zudem beantragte sie, dass mehrere Bundesrichter und ein Gerichtsschreiber wegen Befangenheit in den Ausstand treten sollten.

Das Bundesgericht wies diese Vorwürfe zurück. Es erklärte, die betreffende Bundesrichterin sei nie Teil des entscheidenden Richterkollegiums gewesen. Sie hatte lediglich eine Verfügung zu vorsorglichen Massnahmen erlassen, als die Abteilungspräsidentin verhindert war – zu einem Zeitpunkt, als das eigentliche Richterkollegium noch gar nicht bestimmt war. Die endgültige Zusammensetzung des Kollegiums erfolgte später automatisch per Zufallsprinzip, was eine Manipulation ausschliesse. Da es keine Änderung im Richterkollegium gegeben habe, bestehe auch kein Anspruch darauf, über eine solche informiert zu werden.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass kein gültiger Grund für eine erneute Überprüfung des Urteils vorliegt. Die übrigen Argumente der Frau zielten lediglich auf eine inhaltliche Neubeurteilung ihres Falls ab, was im Rahmen eines solchen Gesuchs nicht zulässig ist. Die Frau muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2F_31/2025