Symbolbild
Nigerianer muss die Schweiz nach Haftende verlassen
Ein zweifach verurteilter Drogendealer aus Nigeria scheitert mit seinem Versuch, seine Ausweisung zu verhindern. Das Bundesgericht tritt auf seine Beschwerde nicht ein.

Ein nigerianischer Staatsangehöriger wurde in der Schweiz zweimal wegen schwerer Drogendelikte verurteilt: 2022 zu drei Jahren Freiheitsstrafe und 2024 zu dreieinhalb Jahren. Beide Male ordneten die Gerichte zusätzlich seine Ausweisung aus der Schweiz an – zunächst für zehn, dann für zwanzig Jahre. Der Mann befindet sich derzeit noch im Strafvollzug.

Bereits mehrfach versuchte er, seine Ausweisung hinauszuzögern. Er argumentierte, er stamme aus der Region Biafra in Nigeria und laufe Gefahr, bei einer Rückkehr von den nigerianischen Behörden verfolgt, verhaftet oder gar getötet zu werden. Sein Vater sei wegen politischen Engagements für die Unabhängigkeit Biafras ermordet worden. Das zuständige Amt des Kantons Waadt und danach das Waadtländer Kantonsgericht wiesen seine Gesuche um Aufschub der Ausweisung jedoch ab. Die Behörden befanden, der Mann habe keine glaubwürdige persönliche Gefährdung nachgewiesen. Er habe selbst keine herausgehobene politische Rolle gespielt und sei nicht Mitglied der Unabhängigkeitsbewegung IPOB gewesen.

Vor Bundesgericht legte der Mann zwei Dokumente vor – einen Zeitungsartikel von 2018 über die Verfolgung seiner Familie sowie ein undatiertes Informationsblatt zur Lage in Nigeria. Das Bundesgericht liess diese Unterlagen jedoch nicht zu, weil der Mann nicht dargelegt hatte, sie bereits in den früheren Verfahren eingereicht zu haben. Zudem wiederholte er im Wesentlichen nur seine früheren Argumente, ohne sich konkret mit den Begründungen des Kantonsgerichts auseinanderzusetzen. Ausserdem hätte er seine Einwände gegen die Ausweisung bereits im Strafverfahren vorbringen müssen – nicht erst bei der Frage, ob die Ausweisung aufgeschoben werden soll.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil der Mann keinen ausreichenden Grund darlegen konnte, weshalb sich die Umstände seit dem letzten Urteil wesentlich verändert hätten. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt, da seine Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss Gerichtskosten von 1200 Franken tragen und die Schweiz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis verlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1203/2025