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Mann zahlt Vorschuss nicht – Bundesgericht behandelt Fall nicht
Ein Mann wollte sein Verfahren um Verteidigung und Befangenheit vor Bundesgericht weiterbringen. Weil er den verlangten Kostenvorschuss nicht zahlte, trat das Gericht nicht auf seinen Fall ein.

Ein Mann hatte beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern. Darin ging es um die Frage, ob sein amtlicher Verteidiger ausgewechselt werden sollte und ob eine Staatsanwältin befangen sei. Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, bis Ende Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten.

Da der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, setzte ihm das Bundesgericht eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 16. Februar 2026. Gleichzeitig wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht seinen Fall andernfalls nicht behandeln werde. Die entsprechende Verfügung nahm der Mann jedoch nicht entgegen – er verweigerte die Annahme des Briefes.

Das Bundesgericht liess dieses Verhalten nicht gelten. Wer ein Verfahren einleitet, ist verpflichtet, sich nach Treu und Glauben zu verhalten und dafür zu sorgen, dass ihm behördliche Mitteilungen zugestellt werden können. Die verweigerte Annahme ändert daher rechtlich nichts: Die Verfügung gilt als zugestellt und zur Kenntnis genommen. Da der Mann den Vorschuss auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.

Der Mann muss nun zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Sein Anliegen – der Wechsel des amtlichen Verteidigers und der Ausstand der Staatsanwältin – wurde vom Bundesgericht inhaltlich nicht geprüft.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_48/2026