Symbolbild
Mann scheitert vor Bundesgericht im Streit mit seiner Krankenkasse
Ein Mann zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht – das Bundesgericht trat auf seine Klage gegen die Krankenkasse Assura nicht ein.

Ein Mann hatte gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht hatte zuvor in einem Streit zwischen ihm und seiner Krankenkasse Assura-Basis SA entschieden. Um welchen konkreten Streitpunkt es dabei ging, geht aus dem Bundesgerichtsurteil nicht hervor.

Das Bundesgericht forderte den Mann auf, einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt weitergeführt wird. Die entsprechende Verfügung wurde ihm zunächst zugestellt, kam jedoch als «nicht abgeholt» zurück. Daraufhin schickte das Gericht ihm die Aufforderung nochmals per A-Post. Der Mann meldete sich zwar schriftlich, bezahlte den Vorschuss aber nicht fristgerecht.

Das Bundesgericht setzte ihm daraufhin eine letzte Nachfrist bis zum 24. November 2025. Es wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde, falls er den Betrag auch dann nicht überweise. Der Mann liess auch diese Frist verstreichen, ohne zu zahlen.

Da die Bedingung für die Weiterführung des Verfahrens nicht erfüllt wurde, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Zusätzlich auferlegte es dem Mann Gerichtskosten von 300 Franken. Das Urteil des Kantonsgerichts bleibt damit rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_574/2025