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Bundesgericht lässt Durchsuchung von Firmendaten in St. Gallen zu
Die Staatsanwaltschaft darf beschlagnahmte Unterlagen einer Firma einsehen. Das Bundesgericht wies die Beschwerden der Betroffenen ab.

Im Januar 2024 durchsuchte die Staatsanwaltschaft St. Gallen die Büroräume einer Firma und stellte dabei zahlreiche physische Unterlagen sowie elektronische Daten sicher. Der Verdacht lautete auf Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und unlauteren Wettbewerb. Die Betroffenen – ein Mann sowie drei Firmen – verlangten daraufhin, dass die sichergestellten Daten versiegelt bleiben, da sie angeblich Anwaltskorrespondenz und schützenswerte Geschäftsinformationen enthielten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Entsiegelung, damit sie die Unterlagen für ihre Ermittlungen nutzen kann.

Das zuständige Gericht in St. Gallen ordnete die Entsiegelung eines Grossteils der Daten an. Die Betroffenen zogen den Fall ans Bundesgericht und argumentierten unter anderem, dass ein von der Gegenpartei eingesetzter Privatdetektiv illegal vorgegangen sei und dessen Erkenntnisse deshalb nicht als Beweise verwendet werden dürften. Der Detektiv hatte ohne kantonale Bewilligung gearbeitet und sich unter anderem mit einer falschen Unterschrift Zugang zu Büroräumen verschafft, um die Mitarbeitenden der Firma zu beobachten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab. Zum Vorwurf des illegalen Privatdetektivs hielt es fest, dass dessen Vorgehen zwar rechtswidrig gewesen sei, aber nicht die Schwelle einer verbotenen verdeckten Ermittlung erreicht habe. Entscheidend war, dass der Detektiv keine falschen Ausweisdokumente verwendet hatte und sein Ziel nicht darin bestand, ein Vertrauensverhältnis zu den Zielpersonen aufzubauen oder in ein kriminelles Umfeld einzudringen. Die Frage, ob die so gewonnenen Erkenntnisse letztlich verwertbar sind, kann der Beschuldigte später im Strafverfahren vor dem Sachgericht erneut aufwerfen.

Bezüglich der Firmendaten stellte das Bundesgericht klar, dass seit einer Gesetzesänderung Anfang 2024 nur noch bestimmte, gesetzlich ausdrücklich geschützte Geheimnisse – etwa das Anwaltsgeheimnis – eine Entsiegelung verhindern können. Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse gehören nicht dazu. Die Staatsanwaltschaft darf die beschlagnahmten Unterlagen damit für ihre Ermittlungen nutzen. Die Beschwerdeführenden müssen die Gerichtskosten von 6'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1264/2025