Symbolbild
Bundesgericht lehnt Klage über Verwaltung beschlagnahmter Güter ab
Im Rahmen eines Strafverfahrens wurden Vermögenswerte einer Firma beschlagnahmt. Das Bundesgericht trat auf deren Klage über die Verwaltung der Güter nicht ein.

Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens wurden umfangreiche Vermögenswerte einer Frau und einer ihr nahestehenden Aktiengesellschaft beschlagnahmt. Dazu gehören Bargeld, Kontoguthaben, Fahrzeuge, Gold, Grundstücke, Möbel und Kunstgegenstände. Die Aktiengesellschaft war mit der Art und Weise, wie die Strafbehörden diese Vermögenswerte verwalteten, nicht einverstanden.

Die Firma beantragte beim Bundesstrafgericht, die beschlagnahmten Gelder bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu hinterlegen oder auf einem Sparkonto anzulegen. Zudem verlangte sie, einen privaten Vermögensverwalter mit der Betreuung der Werte zu beauftragen und eine Immobilienverwaltung für eine beschlagnahmte Wohnung einzusetzen. Das Bundesstrafgericht wies diese Anträge ab. Daraufhin gelangte die Firma ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf die Klage gar nicht erst ein. Es begründete dies damit, dass die Firma keinen dauerhaften rechtlichen Nachteil nachweisen konnte. Zwar können Vermögensbeschlagnahmen grundsätzlich einen solchen Nachteil darstellen. Im vorliegenden Fall ging es jedoch nicht um die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme selbst, sondern nur um deren praktische Ausgestaltung – also darum, wie die Gelder angelegt oder verwaltet werden. Allfällige wirtschaftliche Einbussen, etwa durch tiefere Zinserträge oder eine suboptimale Verwaltung, könnten später im Hauptverfahren ausgeglichen werden. Einen unwiederbringlichen rechtlichen Schaden sah das Gericht nicht.

Das Bundesgericht hielt ausserdem fest, dass das Gesetz zwar vorschreibt, beschlagnahmte Vermögenswerte möglichst sicher, werterhaltend und ertragbringend anzulegen. Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf eine bestimmte Anlageform oder auf maximale Erträge ableiten. Die Firma muss zudem die Gerichtskosten von 1'200 Franken tragen. Ihr Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, wurde abgewiesen, da die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1052/2024