Symbolbild
Mann scheitert am Bundesgericht, weil er Gebühren nicht bezahlte
Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht tritt deshalb auf seine Eingabe nicht ein.

Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg wollte sich beim Bundesgericht gegen eine Entscheidung der Neuenburger Staatsanwaltschaft wehren. Diese hatte es abgelehnt, eine Strafuntersuchung einzuleiten. Auch die kantonale Beschwerdeinstanz war auf sein Anliegen nicht eingetreten. Daraufhin wandte er sich ans Bundesgericht.

Wer eine Eingabe beim Bundesgericht macht, muss in der Regel vorab einen Kostenvorschuss leisten. Das Gericht forderte den Mann auf, bis zum 3. Februar 2025 einen Betrag von 800 Franken zu bezahlen. Der Mann überwies jedoch nur 80 Franken – also lediglich einen Bruchteil des verlangten Betrags.

Das Bundesgericht räumte ihm daraufhin eine zweite, nicht verlängerbare Frist ein: Bis zum 20. Februar 2026 musste er den ausstehenden Restbetrag von 720 Franken nachzahlen. Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Eingabe andernfalls nicht behandelt werde. Beide Aufforderungen wurden ihm nachweislich zugestellt – doch der Mann bezahlte auch innerhalb der Nachfrist nicht.

Das Bundesgericht erklärte seine Eingabe daher für unzulässig und trat nicht darauf ein. Zusätzlich muss der Mann Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1406/2025