Eine Frau aus dem Kanton Waadt war mit einem Entscheid der kantonalen Sozialversicherungsbehörde nicht einverstanden und hatte diesen beim Waadtländer Kantonsgericht angefochten. Das Kantonsgericht fällte am 27. Oktober 2025 sein Urteil – offenbar zu Ungunsten der Frau oder zumindest nicht in ihrem Sinne, denn sie zog den Fall anschliessend ans Bundesgericht weiter.
Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über die Sache entscheiden konnte, teilte die Frau dem Gericht mit einem Brief vom 20. Februar 2026 mit, dass sie ihre Klage zurückziehe. Einen konkreten Grund für diesen Schritt nannte sie nicht.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall formell von der Pendenzenliste. Da die Frau den Rückzug selbst veranlasst hatte, wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt.